Jugendschutz

Jugend-/Kinderschutz beim SV Bachum-Bergheim

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat beim SV Bachum-Bergheim höchste Priorität. Wir möchten jungen Menschen einen sicheren Ort geben, an dem sie Sport treiben, Gemeinschaft erleben und sich persönlich entwickeln können – frei von Gewalt, Grenzverletzungen, Diskriminierung und Missbrauch.

Das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexualisierten Übergriffen. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass hauptamtlich Beschäftigte und neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit bei bestimmten Tätigkeiten durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind. Erst dann können diese Personen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit tätig werden.

Ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer im Jugendbereich unseres Fußballvereins haben in der Regel ein hohes Vertrauensverhältnis zu den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Durch regelmäßiges Training, Spiel- und Turnierbetrieb sowie gemeinsame Veranstaltungen – auch möglich mit Übernachtungsaktionen – entsteht häufig ein besonderes Vertrauensverhältnis. Teilweise finden Betreuungs- und Umkleidesituationen ohne direkte Einsichtnahme weiterer Personen statt.

Aus diesen Gründen legt der SV Bachum-Bergheim besonderen Wert auf einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang im Jugendbereich. Personen, die regelmäßig im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, müssen dem Verein vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII vorlegen. Da der Antrag häufig einige Zeit dauert, wird von den Trainerinnen und Trainern vorab eine Selbstverpflichtungserklärung gefordert.

Beim Führungszeugnis gilt: Es darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein, es werden keine Kopien oder Inhalte gespeichert, dokumentiert werden ausschließlich die erfolgte Einsichtnahme und das Datum der Vorlage. Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird alle fünf Jahre wiederholt.

Die Selbstverpflichtungserklärung kann in begründeten Fällen auch von gelegentlich unterstützenden Eltern oder weiteren Betreuungspersonen gefordert werden.

Diese Selbstverpflichtungserklärungen sowie die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis werden beim Jugendvorstand des Vereins hinterlegt.

Alle Vereinsmitglieder sowie Eltern und Erziehungsberechtigte sind aufgefordert, aufmerksam zu sein und Hinweise auf Grenzverletzungen oder unangemessenes Verhalten ernst zu nehmen. Sollte jemand Hinweise auf Straftaten erhalten, soll im Interesse der Kinder/Jugendlichen diese Problematik unter Zuhilfenahme der Experten des Familienbüros Arnsberg geklärt werden. Eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme kann über den Jugendvorstand – nach entsprechender vereinsinterner Meldung – erfolgen.

Der Vorstand möchte alle Beteiligten bitten, den Jugendschutz beim SV Bachum-Bergheim zu unterstützen.