Jugendschutz

Jugend-/Kinderschutz beim SV Bachum-Bergheim

Das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen.

In diesem Gesetz ist festgelegt, dass hauptamtlich Beschäftigte und neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit bei bestimmten Tätigkeiten durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind. Erst dann können diese Personen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit tätig werden.

Ehrenamtliche Trainer im Jugendbereich unseres Fussballvereins haben in der Regel ein hohes Vertrauensverhältnis zu den Ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Auch die Hierarchie/Machtverhältnisse sind klar zu Gunsten des Trainers geregelt. Nicht immer sind weitere betreuende Personen anwesend, auch sind Übernachtungsaktionen möglich. Das regelmäßige Training und der regelmäßige Spiel/Turnierbetrieb führen zu einer hohen Intensität des Zusammenarbeitens zwischen Kindern und Trainern. Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen findet ohne Einsichtnahme von aussen statt.
Aus den genannten Gründen besteht ein recht hohes Gefahrenpotential für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, so dass alle Trainer im Jugendbereich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sollen. Da der Antrag häufig einige Zeit dauert, wird von den Trainern eine Selbstverpflichtungserklärung vor Aufnahme der Trainertätigkeit gefordert.

Das Zeugnis soll nicht älter als drei Monate alt sein.
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird alle fünf Jahre wiederholt.

Die Selbstverpflichtungserklärung wird ebenso von gelegentlich unterstützenden Eltern gefordert.

Diese Selbstverpflichtungserklärungen sowie die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird beim Jugendvorstand des Vereines hinterlegt.

Alle Vereinsmitglieder und auch Eltern sind aufgefordert, auf die uns anvertrauten Kinder/Jugendlichen zu achten. Sollte jemand Hinweise auf Straftaten erhalten, soll im Interesse der Kinder/Jugendlichen diese Problematik unter Zuhilfenahme der Experten des Familienbüros Arnsberg geklärt werden. Eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme kann über den Jugendvorstand – nach entsprechender vereinsinterner Meldung – erfolgen.

Der Vorstand möchte alle Beteiligten bitten, den Jugendschutz beim SV Bachum-Bergheim zu unterstützen.